Wir begleiten Sie von a bis z bei der Evaluierung und Re-Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz - über den Plan zur Umsetzung, zum Ergebnis.
Unser klar strukturierter Prozess:
Für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz seit 01.01.2013 für alle Unternehmen gesetzlich verpflichtend (§§ 4-7 AschG).
Die ÖNORM EN ISO 10075-1 definiert psychische Belastungen als "...alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken".