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Wir begleiten Sie von a bis z bei der Evaluierung und Re-Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz - über den Plan zur Umsetzung, zum Ergebnis.

©Stefan Kernen /www.pixelio.de
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(Re-)Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz -      der gesetzliche Auftrag

 Unser klar strukturierter Prozess:

  1. Kostenloses Vorgespräch
  2. Analyse der Organisationseinheiten und Tätigkeitsgruppen
  3. Festlegung der Vorgehensweise / Methoden und Abstimmung mit dem Arbeitsinspektorat
  4. Ermittlung der psychischen Belastungen
  5. Entwicklung von Maßnahmen
  6. Dokumentation und Information


Für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz seit 01.01.2013 für alle Unternehmen gesetzlich verpflichtend (§§ 4-7 AschG).

Die ÖNORM EN ISO 10075-1 definiert psychische Belastungen als "...alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken". 

Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.                        Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph



Bei der Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz werden 4 Belastungsdimensionen evaluiert

  • Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten (z.B. hohe körperliche Belastung, Über- oder Unterforderung durch die Aufgabe)
  • Organisationsklima (z.B. mangelnde Unterstützung, ungenügender Handlungsspielraum)
  • Arbeitsumgebung (Z.B. ungünstige Beleuchtung, Lärm, mangelhafte Arbeitsmittel)
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation (z.B. keine Pausen, fehlende Information / Unterweisung)